2013-04-29

Centuria I, Experimentum 11 : Nepotismus etc.

Auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen:
Vielleicht habe ich die falschen Texte gelesen, lese die falschen Texte, bin durch diese verbildet, aber sei's drum:
Anlässlich der in den vergangenen Tagen bekannt gewordenen Fälle von Parlamentsabgeordneten, die ihre Position als Abgeordnete genutzt haben um ihnen nahestenden Personen über Arbeitsverträge o.dgl. Geld zukommen zu lassen (nein, ich verlinke nicht auf die entsprechende Presseberichterstattung, da ich generell auf keine durch das neue berühmte besondere #Leistungsschutzrecht begünstigte Medien verlinke):

Zum einen sollten alle Stellen (etc.) aufgrund einer Bestenauslese besetzt werden.
Zum anderen sind wir moralisch gehalten unseren Verwandten und Freunden nach unserem Vermögen gutes zu tun. Und dies heißt auch, dass wir ihnen bei gleicher (und erst recht bei bester!) Geeignetheit für einen Job o.dgl. über dessen Vergabe wir zu entscheiden haben den Vorzug geben müssen. Hinzu kommt, dass wir wohl bei Verwandten und gewiss bei Freunden geneigter sein werden zu vertrauen dass diese ihrer Beziehung zu uns wegen sich bemühen werden die übertragenen Aufgaben nach bester Fähigkeit zu erledigen und ihr eigenes Interesse nicht über das unsere zu setzen; was ein weiterer Grund ist ceteris paribus Verwandte und Freunde zu bevorzugen.
Aber: Wir sind nicht unparteiisch, nicht unbefangen, irrtumsgeneigter als sonst eh schon wenn's um die Beurteilung von uns nahestehenden Personen geht. Und wenn's um die Vergabe/Verwendung von "öffentlichem Geld", "Steuerzahler's Groschen", Gemeinschaftseurosen geht haben diejenigen deren Geld es ist Anspruch darauf, dass dieses Geld möglichst aufgrund einer möglichst unparteiischen, unbefangenen, möglichst wenig irrtumsbehafteten Auswahlentscheidung vergeben wird. Dem Schutz dieses Anspruchs gegen unsere Verpflichtung Verwandte und Freunde ceteris paribus zu begünstigen dienen gesetzliche (und ähnliche) Regelungen die deren Begünstigung verbieten. (Analoges gilt für universitäre Gremienarbeit, Prüfungen, u.dgl..)

Will heißen: Wo die Begünstigung nahestehender Personen verboten ist: da ist sie zu unterlassen. Wo sie aber nicht verboten ist, sollte niemandem ein Vorwurf daraus gemacht werden sich so verhalten zu haben wie es sich auf Aristoteles, Konfuzius, und/oder andere derlei Leute berufende Traditionen für moralisch richtiges Verhalten vorschlagen.  

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